Paticcasamuppada

Aus Glossar des Buddhismus
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Paticcasamuppada *1[Bearbeiten]

Die 'Bedingte Entstehung', ist die Lehre von der Bedingtheit aller das sog. individuelle Dasein ausmachenden körperlichen und geistigen Phänomene. Sie bildet, zusammen mit der Lehre von > anatta, d.i. von der Unpersönlichkeit oder Ichlosigkeit alles Daseins, die unumgängliche Voraussetzung und Vorbedingung zum eigentlichen Verständnis und zur Verwirklichung der ganzen Buddhalehre. Sie zeigt die Bedingtheit und abhängige Natur des mit den konventionellen Namen Ich, Individuum, Mensch, Tier usw. bezeichneten ununterbrochenen Stromes der mannigfaltigen körperlichen und geistigen Daseinsphänomene.

Während die Lehre von anatta analytisch verfährt und das Dasein in seine letzten Bestandteile, in lauter leere, wesenlose Phänomene zerlegt, verfährt die Lehre von der Bedingten Entstehung synthetisch, indem sie zeigt, daß alle diese Phänomene in irgend einem bedingten Verhältnisse, irgend einer Beziehung zu einander stehen. Der gesamte Abhidhamma behandelt, im Allgemeinen gesprochen, eigentlich nichts anderes als eben diese beiden Lehren: Phänomenalität alles Daseins und Bedingtheit aller Daseinsphänomene. Ersteres zeigt Dhamma-sangani, das erste Werk des Abhidhamma; letzteres das Patthana, das letzte sechsbändige Hauptwerk des Abhidhamma. Vgl. Nyanatiloka, Guide through the Abhidhamma-Pitaka, Kandy, 1971.

Obgleich der Paticcasamuppada im Abendland sehr häufig in Wort und Schrift behandelt wurde, so muß doch leider festgestellt werden, daß die weitaus meisten Autoren Sinn und Zweck dieser Lehre von der "Bedingten Entstehung" völlig mißverstanden haben. Selbst die 12 Grundbegriffe in der Bedingtheitsformel wurden z.T. unrichtig wiedergegeben.

Die erste Abhandlung des Verfassers über den Paticcasamuppada in englischer Sprache stammt aus dem Jahre 1934 (Maha-Bodhi Journal, Calcutta); abgedruckt im Guide through the Abhidhamma-Pitaka 1938. Eine allgemein verständliche Darstellung bietet ein im Jahre 1938 gehaltener Vortrag (veröffentlicht durch den Public Trustee of Ceylon, Colombo 1938; wieder abgedruckt in »Fundamentals of Buddhism«, Colombo 1949).

Die Formel der Bedingten Entstehung lautet in Kürze:

Durch (1.) Unwissenheit (avijja) bedingt sind (2.) die Karmaformationen (sankhara), dadurch (3.) das Bewußtsein (vinnana) (im nächsten Leben), dadurch (4.) das Körperliche und Geistige (nama-rupa), dadurch (5.) die sechs Grundlagen (ayatana) der geistigen Vorgänge, dadurch (6.) der Bewußtseinseindruck (phassa), dadurch (7.) das Gefühl (vedana), dadurch (8.) das Begehren, dadurch (9.) das Anhaften (upadana), dadurch (10.) der Werdeprozeß (bhava), durch den (karmischen) Werdeprozeß (11.) die Wiedergeburt (jati), dadurch (12.) Altern und Sterben usw. (jara-marana usw.). In Pali: avijja-paccaya sankhara, sankhara-paccaya vinnanam, vinnana-paccaya nama-rupam usw.

Vergangenheit 1. Unwissenheit avijja

2. Karmaformationen sankhara

Karmaprozeß
5 Ursachen 1. 2. 8. 9. 10.
Gegenwart 3. Bewußtsein vinnana

4. Körperl. u. Geistiges nama-rupa
5. 6 Grundlagen ayatana
6. Bewußtseinseindruck phassa
7. Gefühl vedana

Wiedergeburtsprozeß

5 Wirkungen: 3-7.

Gegenwart 8. Begehren tanha

9. Anhaften upadana
10. Werdeprozeß bhava

Karmaprozeß


5 Ursachen 1. 2. 8. 9. 10.

Zukunft 11. Wiedergeburt jati

12. Altern und Sterben jara-marana

Wiedergeburtsprozeß

5 Wirkungen: 3-7.

Vor einer Lektüre der nachstehenden Erklärung der 11 Sätze der Paticcasamuppada-Formel sei dem Leser empfohlen, zunächst sorgfältig den Artikel über die 24 Abhängigkeitsbedingungen paccaya zu studieren und sich die hauptsächlichsten Bedingungsarten (wie des Anlasses, des Zusammenentstehens, Vorherentstehens usw.) zusammen mit ihrer Bedeutung einzuprägen, da eben zum genauen Verständnis der Bedingten Entstehung die Kenntnis derselben vorausgesetzt werden muß. Da hier nur auf das Wesentlichste eingegangen werden kann, sei zur Ergänzung auf des Verfassers vorerwähnten Vortrag verwiesen; ferner auf den "Guide", Text VII und Anhang, vor allen Dingen aber auf die Übersetzung des Visuddhi-magga (XVII), worin dieser Gegenstand in ausführlicher Weise behandelt wird.


I. "Durch Unwissenheit bedingt sind die Karmaformationen" (avijia-paccaya sankhara).

Dieser Satz besagt, daß alles heilsame und unheilsame Wirken > Karma in Werken, Worten und Gedanken durch Unwissenheit und Verblendung bedingt ist.

Mit Karmaformationen (sankhara) nämlich sind hier die karmisch heilsamen und unheilsamen Willenstätigkeiten > cetana gemeint, kurz gesagt das Karma, oder Wirken, wobei ich ganz ausdrücklich betonen möchte, daß - trotz aller Theosophie und der vielen dadurch irregeleiteten Abendländer - Karma niemals etwas anderes bezeichnet als eben moralisches oder immoralisches Wirken, d.i. die die Ursache zu günstiger oder ungünstiger Wiedergeburt bildenden erwähnten Willenstätigkeiten. Über Nichtwissen oder Verblendung > avijja.

Wieso nun sind die Karmaformationen durch die Unwissenheit bedingt? Was die unheilsamen (akusala), d.i. die mit Verblendung, Gier oder Haß verbundenen Karmaformationen anbetrifft, so sind diese stets und unter allen Umständen durch die gleichzeitig anwesende und untrennbar damit verbundene 'Unwissenheit' bedingt. Daher sagt man, daß die Unwissenheit für die unheilsamen (akusala) Karmaformationen eine Bedingung ist im Sinne des Zusammenentstehens (sahajata-paccaya, > paccaya, des Verbundenseins usw. - Auch als Anlaß (upanissaya-paccaya) mag die Unwissenheit eine Bedingung sein, wenn z.B. die Verblendung einen Menschen veranlaßt, eine üble Tat zu verüben, zu töten, stehlen usw. In diesem Falle ist die Unwissenheit der vorangehende 'direkte Anlaß' (pakati-upanissaya-paccaya) während sie auch als indirekter Anlaß u. zw. als Objekt unseres Denkens, die Bedingung (arammanupanissaya-paccaya) bilden kann, wenn man sich z.B. eines auf Verblendung beruhenden sinnlichen Genusses erinnert und einem beim Nachdenken darüber Begierde oder Verstimmung und Ärger aufsteigt.

Für die heilsamen (kusala) Karmaformationen kann die Unwissenheit stets nur die Bedingung im Sinne eines 'Anlasses' sein, nie im Sinne des Zusammenentstehens, denn Heilsames kann nie mit Unheilsamem verbunden sein. - Einen direkten Anlaß (pakati-upanissaya) bildet sie, wenn man z.B. aus Ich-Verblendung und Dünkel sich anstrengt, die Vertiefungen zu gewinnen und man diese Vertiefungen und die Erlösung dann wirklich demzufolge erringt. - Einen Anlaß als Objekt (arammanupanissaya) bildet sie, wenn man z.B. über die Verblendung als Objekt nachdenkt und sie dann als die Wurzel alles Leidens erkennt, sich von ihr abwendet und schließlich den Pfad erreicht.


II. "Durch die Karmaformationen bedingt ist das Bewußtsein" (sankhara-paccaya vinnanam)besagt, daß die als Karma geltenden heilsamen und unheilsamen Willenstätigkeiten die dem Samen vergleichbare eigentliche Ursache und Hauptbedingung sind für die Wiedergeburt, d.i. für die nach dem Tode im neuen Mutterleibe aufkeimenden Daseinsgruppen, deren Hauptrepräsentant das Bewußtsein ist. Alles karma-gewirkte Bewußtsein, z.B. Sehbewußtsein, aber, ebenso wie alle damit verbundenen Geistesfaktoren, sind moralisch indifferent. Vom Momente der Empfängnis ab funktioniert dieses karma-gewirkte Bewußtsein des im Mutterleibe befindlichen embryonalen Lebewesens.

Mit Beziehung auf die unzutreffende Auffassung von dem Paticcasamuppada als 'einem einzigen karmischen Momente' und der Gleichzeitigkeit der 12 Glieder (Dr. Dahlke), möchte ich besonders hervorheben, daß die hier gegebene Auffassung von der Verteilung der Paticcasamuppada-Formel auf 3 Leben nicht nur von alters her ausnahmslos von allen Schulen des Buddhismus und allen Kommentaren gelehrt wurde, sondern daß sie sich auch durchaus mit den in den Sutten gegebenen Erklärungen deckt. So heißt es z.B. wörtlich in Nidana-Samyutta: "Sind 'Unwissenheit' (1) und Anhaften zur Erlöschung gelangt, so kommt es weder zu karmisch-verdienstvollem, noch unverdienstvollen, noch unerschütterlichen (den Vertiefungen der unkörperlichen Sphäre angehörenden; > punna 'Karmaformationen' (2), und kein 'Bewußtsein' (3) kann mehr in einem neuen Mutterleibe erscheinen". Ferner: "Würde kein Bewußtsein (3) mehr im Mutterleibe erscheinen, möchte da wohl in diesem Falle das 'Geistige und Körperliche' (4) zur Entfaltung kommen?"

Der Buddha lehrte den P. nicht etwa zum Zwecke spekulativer Geistesgymnastik, sondern eben bloß um zu zeigen, wie es durch die Unwissenheit und Verblendung zu diesem gegenwärtigen Dasein und Leiden gekommen ist, und wie es nach Aufhebung von Unwissenheit und dem dadurch bedingten Begehren und Anhaften zu keiner neuen Wiedergeburt mehr kommt und so der Stillstand des Daseinsprozesses und die Erlöschung alles Leidens verwirklicht wird.


III. "Durch Bewußtsein bedingt ist das Geistige und Körperliche" (vinnana-paccaya nama-rupam) besagt also, daß es ohne Bewußtsein keinen geistig-körperlichen Daseinsprozeß geben kann.

Unter dem Geistigen > nama; ferner > cetasika nämlich hat man hier zu verstehen die mit diesem Bewußtsein verbundenen karmagezeugten geistigen Phänomene wie Gefühl, Wahrnehmung usw. - Wie es M. 9 heißt: "Als das Geistige gelten (hier) Gefühl, Wahrnehmung, Wille, Bewußtseinseindruck und Aufmerken (vedana, sanna, cetana, phassa, manasi-kara). Als das Körperliche (rupa) gelten die 4 Grundelemente und die davon abhängige Körperlichkeit.«

Dieses Geistige (nama) aber ist stets durch das Bewußtsein bedingt, und zwar im Sinne von Zusammenentstehung (sahajata), Gegenseitigkeit (annamanna-p.), Verbundensein (sampayutta-p.) usw., da die 4 geistigen Daseinsgruppen eben stets zu einer untrennbaren Einheit verbunden sind. - Das Körperliche (rupa) aber ist bloß im Momente der Empfängnis durch Zusammenentstehung des Bewußtseins bedingt. Von da ab aber ist das Bewußtsein für das Körperliche eine Bedingung als Nahrung (ahara), d.h. als Stütze, und ebenso auch eine Bedingung im Sinne des Späterentstehens (pacchajata). Gleichwie der immer wieder aufsteigende Hunger eine Bedingung und Stütze ist für die Ernährung des bereits vorher entstandenen Körpers, so auch ist das Bewußtsein eine Bedingung und Stütze zur Aufrechterhaltung dieses bereits früher entstandenen Körpers. Entstünde nämlich kein Bewußtsein mehr, so hörten die Organe auf zu funktionieren und der Körper würde absterben.


IV. "Durch das Geistige und Körperliche bedingt sind die 6 Grundlagen" (nama-rupa-paccaya sal-ayatana), nämlich die 5 als Grundlagen geltenden physischen Sinnenorgane (cakkhayatana usw.) und als 6. Grundlage das Bewusstsein (manayatana).

Die als das 'Geistige' (nama) geltenden Geistesfaktoren wie Gefühl, Wahrnehmung, Wille usw. sind für die 6. Grundlage, d.i. das stets damit untrennbar verbundene Bewusstsein, eine Bedingung im Sinne des Zusammenentstehens, Verbundenseins usw. - Die als 'Körperlichkeit' (rupa) geltenden 5 Sinnenorgane aber sind die Bedingung für die 6. Grundlage, das Bewusstsein (d.i. für Sehbewusstsein usw.), im Sinne einer Grundlage (nissaya) und des Vorherentstehens (pure-jata). Die als 'Körperlichkeit' (rupa) geltenden 4 physischen Elemente sind für die Entstehung der 5 körperlichen 'Grundlagen' (ayatana), d.i. der Sinnenorgane, eine Bedingung im Sinne einer Grundlage (nissaya-p.). - Das Geistige (nama) ist ferner für die 5 körperlichen Grundlagen (ayatana), die Sinnenorgane, eine Bedingung im Sinne des Nachherentstehens usw. usw. (Vgl. III, Ende).


V. "Durch die 6 Grundlagen bedingt ist der Bewusstseinseindruck" (sal-ayatana-paccaya phasso). Ohne Sehorgan nämlich gibt es keinen Seheindruck, ohne Hörorgan keinen Höreindruck usw., ohne das als 6. Grundlage geltende Bewusstsein keinen geistigen Eindruck. Dabei bilden die 5 physischen ‘Grundlagen' wie Auge, Ohr usw. für die 5 entsprechenden sinnlichen ‘Bewusstseinseindrücke' eine Bedingung im Sinne einer Grundlage (nissaya) und des Vorherentstehens, während die 6. Grundlage, das Bewusstsein, für den Bewusstseinseindruck eine Bedingung im Sinne des Zusammenentstehens, Verbundenseins usw. bildet.


VI. "Durch den Bewusstseinseindruck bedingt ist das Gefühl" (phassa-paccaya vedana), d.i. durch den Seheindruck, Höreindruck usw. ist bedingt das jedes Mal damit verbundene Gefühl, also im Sinne des Zusammenentstehens, Verbundenseins, der Gegenseitigkeit usw.


VII. "Durch das Gefühl bedingt ist das Begehren" (vedana-paccaya tanha). Jedes 'Gefühl' (vedana), ob angenehm, unangenehm oder indifferent, körperlich oder geistig, vergangen oder zukünftig, wirklich oder eingebildet, mag als ‘Objekt' unseres Denkens der ‘Anlass' (arammanupanissaya) werden zur Entstehung von Begehren. (Das mit dem Begehren verbundene Gefühl aber kann für dieses Begehren kein Anlass (upanissaya) sein, sondern ist dafür nur eine Bedingung im Sinne des Zusammenentstehens usw.) So mögen z.B. irdische oder himmlische Freuden und Lustgefühle als Objekte unseres Denkens ein Anlass (arammanupanissaya) werden zur Entstehung von Begehren danach. Ja, selbst körperliche und geistige Schmerzgefühle, sowie durch Not und Elend bedingte Gefühle, mögen, dadurch dass man darüber nachdenkt, ein Anlass werden zum Begehren nach Befreiung davon.


VIII. "Durch das Begehren bedingt ist das Anhaften" (tanha-paccaya upadana). Anhaften (siehe upadana) wird als ein verstärkter Grad des Begehrens erklärt. Das sinnliche Begehren ist für das ‘sinnliche Anhaften' eine Bedingung im Sinne des direkten Anlasses (pakati-upanissaya). Für die 3 anderen Arten des Anhaftens (an Ansichten, an Regeln und Riten, am Ichglauben) ist das Begehren eine Bedingung im Sinne von Zusammenentstehen, Gegenseitigkeit, Wurzel usw., das nicht damit verbundene Begehren aber ist dafür eine Bedingung im Sinne von Anlass (upanissaya). Z.B. das Begehren nach himmlischer Wiedergeburt mag bei einem Toren der direkte Anlass (pakati-upanissaya) sein, dass er sich an gewisse Regeln und Riten anklammert, um dadurch, wie er hofft, dieses Ziel zu erreichen.


IX. "Durch Anhaften bedingt ist der Werdeprozess" (upadana-paccaya bhava), u. zw. sowohl der heilsame und unheilsame 'karmisch-aktive Werdeprozess' (kammabhava) als auch der karmagewirkte (vipaka) Werdeprozess, der sog. 'Geburts-Prozess' (uppatti-bhava), d.i. die moralisch-neutrale Seite des Lebens. Der erstere Prozess umfasst die 5 karmischen Ursachen 1, 2, 8, 9, 10 (Unwissenheit, Karmaformationen, Begehren, Anhaften, Karmaprozess), der letztere die 5 karmischen Wirkungen 3-7 (karmagewirktes Bewusstsein usw.).

'Karma-Prozess' (kamma-bhava) ist, genau genommen, ein Sammelname für den wiedergeburterzeugenden Willen und alle damit verbundenen Phänomene, während das 2. Glied ‘Karmaformationen' bloss den karmischen Willen bezeichnet (vgl. ayuhana). In Wirklichkeit aber besagen sowohl der 2. Satz als auch der 10. Satz, dass Karma die Ursache der Wiedergeburt ist, wie wir sehen werden.

Anhaften (upadana) mag ein Anlass sein zu vielartigem heilsamen wie unheilsamen Wirken oder Karma. Sinnliches Anhaften z.B., d.i. Anhaften an sinnlichen Objekten, mag ein direkter Anlass (pakatupanissaya) sein für Mord, Diebstahl, Ehebruch usw. und üble Worte und Gedanken, Haften an äusseren Regeln und Riten für Selbstgefälligkeit, Fanatismus und Grausamkeit usw. Gleichzeitig aber ist wiederum jedes Haften für das damit verbundene böse Wirken eine Bedingung im Sinne von Zusammenentstehung, Verbundensein usw.


X. "Durch den Werdeprozess bedingt ist die Geburt" bhava-paccaya jati), d.i. durch den heilsamen und unheilsamen 'Karma-Prozess' (kamma-bhava) ist der 'Wiedergeburts-Prozess' (uppatti-bhava) bedingt. Somit besagen, genau genommen, der 2. und der 10. Satz dasselbe, nämlich dass Karma die Ursache der Wiedergeburt ist, oder dass der karmische Wille der Samen ist, aus dem das neue Leben entspringt, genau wie aus dem Mangokern der Keim zum neuen Mangobaume entsteht.

Somit sind die die gegenwärtige Geburt bildenden 5 Karmawirkungen (3 - 7, d.i. das karmisch neutrale Bewusstsein usw.) bedingt durch die in der vergangenen Geburt tätig gewesenen 5 karmischen Ursachen wie Nichtwissen, Begehren usw., und die in der gegenwärtigen Geburt tätigen 5 Ursachen sind die Bedingung für die die künftige Geburt bildenden 5 Karmawirkungen. In Vis. XVII (X-XI) heisst es daher:

5 Ursachen vergangen sind,
5 Wirkungen man jetzt erlebt,
5 Ursachen man jetzt erzeugt,
5 Wirkungen zukünftig sind

(vgl. Tabelle zu Anfang dieses Artikels).

Gerade nun, wie in diesem Prozesse der beständig wechselnden körperlichen und geistigen Daseinsphänomene nichts gefunden werden kann, was von einem Augenblicke zum nächsten überginge, so auch gibt es keine Wesenheit oder Ichheit, die von einer Geburt zur anderen überginge (Weiteres siehe nama-rupa, anatta, patisandhi, khandha). »Kein Wesen und keine Seele ist aus dem früheren Dasein in dieses Dasein übergegangen, aber dennoch konnte dieser Embryo hier nicht ohne frühere Ursache zur Entstehung kommen.« (Vis. XVII, II-III). "Hierfür mögen vielerlei Dinge als Vergleiche dienen, wie z.B. das Echo, das Lampenlicht, ein Siegelabdruck oder ein Spiegelbild." (ib.).

"Wer eben über die bedingt entstandenen Dinge im Unklaren ist und die Entstehung des Wirkens aus der Unwissenheit usw. nicht begreift, der denkt, dass es das ‘Ich' sei, das da erkennt oder nicht erkennt, handelt oder handeln lässt, das bei der Wiedergeburt zur Entstehung kommt. Oder er denkt, dass es die Atome oder der Weltschöpfer usw. seien, die mit Hilfe des embryonalen Prozesses den Körper gestalten, die Fähigkeiten verleihen, und dass es das mit den Fähigkeiten ausgestattete Ich sei, dass da den Bewusstseinseindruck hat, fühlt, begehrt, anhaftet, fortdauert und wieder in einem anderen Dasein zum Entstehen kommt. Oder er denkt, dass alle Wesen durch Schicksal oder Zufall entstanden seien." (Vis. XVII).

Angesichts dieser Lehre des Buddha nun, dass alles in der Welt ein bedingtes Entstehen hat, da möchte manch einer zum Schlusse kommen, dass der Buddhismus eine Art Fatalismus sei und lehre, dass der Mensch keinen freien Willen besitze, oder dass der Wille nicht frei sei. Das Problem, ob der Mensch einen freien Willen besitze, wird schon deshalb für den Buddhisten hinfällig, weil er in diesen stets wechselnden körperlichen und geistigen Daseinsphänomenen in Wirklichkeit gar keine getrennte sich gleich bleibende Einheit entdecken kann, die er als 'Mensch' bezeichnen könnte und weil daher 'Mensch' für ihn 'im höchsten Sinne' ein leeres Wort ist. Die Frage aber, ob der Wille frei sei, muss er aus dem Grunde verwerfen, weil der Wille, genau genommen, ein bloss für einen Augenblick aufblitzendes geistiges Phänomen ist und im vorangehenden Augenblicke überhaupt noch gar nicht bestanden hat und man daher von einem noch gar nicht entstandenen Dinge nicht sagen kann, ob es frei sei oder unfrei. Die einzige berechtigte Frage wäre hier: 'Ist die Entstehung des Willens etwas Bedingtes oder etwas zufälliges?' Dieselbe Frage aber würde auch genau so am Platze sein bei allen anderen geistigen Phänomenen, wie auch bei allen physischen Phänomenen, kurz gesagt, bei allen Dingen und Geschehnissen überhaupt. Und die Antwort darauf würde etwa lauten müssen: Sei es Wille, oder Gefühl, oder irgend ein anderes geistiges oder ein körperliches Phänomen: was immer entsteht, entsteht in Abhängigkeit von Bedingungen, und ohne diese Bedingungen kann nichts zum Entstehen kommen.

Nach dem Buddhismus gibt es keinen blinden Zufall. Was geschieht, geschieht gesetzmässig, d.i. in Abhängigkeit von Bedingungen. Wäre dem nicht so, so herrschte eben blindes Chaos, was allem Denken widerspricht.


XI. "Durch Geburt bedingt ist Altern und Sterben" (jati-paccaya jara-maranam). Kommt es nämlich zu keiner weiteren Wiedergeburt mehr, so kommt es auch zu keinem Altern, Sterben und Leiden mehr. Daher ist die Geburt der Anlass zum Altern, Sterben und Leiden.

"Tiefgründig, Ananda, ist diese Bedingte Entstehung, und auch tiefgründig erscheint sie. Eben infolge des Nichterkennens, Nichtdurchdringens dieses Gesetzes gleicht die Menschheit einem verwirrten Fadenknäuel, einem Vogelneste, einem Schilf- und Röhrichtgestrüpp, und der Mensch entrinnt nicht dem niederen Dasein, den Leidensfährten, der verstossenen Welt, nicht dem Kreislauf der Wiedergeburten." (D.15).

Diese Ausführung kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.



Die Seite wurde erstellt von Kurt Singer
Zur Erleichterung: hier das Quellenverzeichnis und die Abkürzungen


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