Bedingtes Entstehen

Aus Glossar des Buddhismus
Version vom 19. Mai 2022, 11:34 Uhr von Kurt Singer (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Bedingtes Entstehen *18== Das bedingte Entstehen oder Entstehen in Abhängigkeit (Sanskrit: pratītya-samutpāda; Pali: paṭicca-samuppāda) gilt im Buddh…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bedingtes Entstehen *18

Das bedingte Entstehen oder Entstehen in Abhängigkeit (Sanskrit: pratītya-samutpāda; Pali: paṭicca-samuppāda) gilt im Buddhismus als ein vom historischen Buddha entdecktes Gesetz. Es erklärt, wie es zur leidhaften Kette der Wiedergeburten kommt und wie sie aufzuheben ist. Da das Gesetz durch zwölf Glieder beschrieben ist, wird es auch „zwölfgliedrige Kette des bedingten Entstehens“ genannt (skr.: dvādaśa-nidāna, dvādaśâṅgaḥ pratītya-samutpādaḥ, dvādaśa-pratītya-samutpāda).


Die Seite wurde erstellt von Kurt Singer
Zur Erleichterung: hier das Quellenverzeichnis und die Abkürzungen


Hier geht es zu meinen Seiten über Thailand und über den Buddhismus:

Thailand | Schreib mir eine Mail