Niyata-puggala

Aus Glossar des Buddhismus
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Niyata-puggala *1

Ein ‘Mensch mit fest bestimmtem Schicksal', wird genannt, wer die ‘unmittelbar zur Hölle führenden 5 Verbrechen' > anantarika-kamma verübt hat, oder wer den ein fest bestimmtes Schicksal habenden verkehrten Ansichten > niyata-micchaditthi hingegeben ist, oder wer eine der vier Stufen der Heiligkeit erreicht hat (Pug.15). Vgl. auch die häufige Stelle: »Nach Überwindung der drei Fesseln ist er eingetreten in den Strom, dem Verderben entronnen, ‘fest und gesichert' (niyata) . . .«


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