Natti-catutthakamma

Aus Glossar des Buddhismus
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Natti-catutthakamma *12

Offizielle Ordenshandlung, bestehend aus einem Antrag, drei Ankündigungen der Beschlussfassung und der Beschlussverkündung als vierters; die aufwendigste Art der Beschlussfassung be3i wichtigen Anlässen, z.B Ordination (usampada)


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